Zahlungsverzug:
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug nach Rechnungserhalt sofort zahlbar. Auf einen persönlichen Kundenwunsch hin kann eine verspätete Zahlung, und/oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diese muss jedoch telefonisch/schriftlich verlangt werden und vom Geschäftsführer der Einzelunternehmung Berchtold Manuel unterschrieben genehmigt werden.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, direkt eine Mahnung zu versenden oder zuerst eine kostenlose Zahlungserinnerung zu schreiben.
Die Zahlungserinnerung ist grundsätzlich kostenlos. Bei einer wiederholten Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behalten wir uns vor, eine 1. Mahnung auf dem Postweg zu versenden.
Wir sind nicht verpflichtet, eine 2. oder 3. Mahnung zu versenden. In der Regel ist dies jedoch der Fall.
Verzugskosten:
Wir behalten uns vor, nach einer kostenlosen Zahlungserinnerung nachfolgende Gebühren für die verschiedenen Mahnstufen zu erheben:
Mahnung: CHF 20.-
Mahnung: CHF 50.-
Mahnung: CHF 80.-
Haben wir spätestens nach der 3. Mahnung keinen Zahlungseingang verbuchen können, behalten wir uns vor, den offenen Betrag auf dem Rechtsweg (Betreibung) einzufordern.
Grundsätzlich lassen wir immer mit uns reden. Kontaktieren Sie uns bitte ungeniert wenn Sie Fragen zur Rechnung, Zahlungserinnerung, Mahnung oder zu einer möglichen Teilzahlung haben.
Wir danken für eine fristgerechte Bezahlung unserer erbrachten Dienstleistungen.